erfolgreiche jugendliche Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften,
verliehen an Einzelsportlerinnen, Einzelsportler und an Jugendmannschaften, die folgende Platzierung bei Meisterschaften erreicht haben (Turn- und Spielfestwettkämpfe/ Qualifikationsturniere fallen nicht darunter):
!!! Es wird nur die höchste Ehrung ausgesprochen!!!
Für außergewöhnliche sportliche Leistungen können darüber hinaus auf Beschluss der Sportkreisjugendleitung Ehrungen ausgesprochen werden.
Entscheidend für die Ehrungen ist der jährliche Zeitraum
vom 1. September des Vorjahres bis 31. August des laufenden Jahres.
Antragsschluss ist der 15. September
Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden!
Die Ehrungen müssen von den Turn- und Sportvereinen oder den zuständigen Sportfachverbänden auf den offiziellen Formularen -wobei alle errungenen Meisterschaften aufzuführen sind- bei der Sportkreisjugend beantragt werden: